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Hinweise zum
Projekt der Kassenärzlichen
Bundesvereinigung Deutschland |
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| Nach mehr als zehnjähriger Vorbereitungszeit
war es am 1.Januar 2004 so weit. Das von Vielen erhoffte Mammographiescreening ist seither gesetzlich vorgesehen. Natürlich gab es mit einem Gesetz allein das Screening noch lange nicht. Der Gesetzgeber hatte beispielsweise anfangs in NRW "vergessen", die Meldegesetze so abzuwandeln, dass Daten auch zum Screening weitergeleitet werden dürfen ( nach S.Hilgers, Grundzüge des Mammographiescreenings in KVNo aktuell Heft 3/2004:S.12) Etwa 1 Jahr, nachdem das Screening starten sollte,
hat man in NRW begonnen, das Problem anzugehen, Ein Krebsregistergesetz
erlaubt grundsätzlich die Übermittlung der Daten, die
"Melderdatenübermittlungsverordnung" ist aber noch auf dem Stand von
1997.
Dennoch wurde das Screening bereits vorher zur Übernahme durch
kassenärztliche Unternehmer ausgeschrieben. Wie läuft das Screening ab? Frauen, die im Melderegister geführt sind und zwischen ca. 50 und 70 Jahre alt sind, werden alle zwei Jahre zu einer Mammographieaufnahme zur Brustkrebsvorsorge eingeladen. Parallel dazu wird die bisherige Vorsorgeuntersuchung durch Abtasten beim Frauenarzt (ggf. Hausarzt) weiter ermöglicht. Hierzu gibt es aber keine organisierte Einladung, sondern es bleibt wie bisher der Initiative der Einzelnen überlassen. Beides sind nach Auffassung des Verfassers wichtige und gute Schritte zur Brustkrebsvorsorge. Besonderheit: Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass die vorgesehene
Screening-Organisation hervorragende Eigenschaften hat. So ist eine Doppelbefundung
der Bilder durch zwei speziell geschulte Ärzte mit anschließender Konsensuskonferenz
bei divergenten Ergebnissen geplant. Außerdem soll es strenge Qualitätskontrollen
auf allen Ebenen geben. |
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