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Hinweise zum
Projekt der Kassenärzlichen
Bundesvereinigung Deutschland |
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Seit einer Vertragsnovelle von 2005 müssen die Aufnahmen nicht mehr von Fachkräften mit mehrjähriger Fachausbildung gemacht werden - wie es ursprünglich vorgesehen war: Man braucht kein Geld für gut ausgebildete und dementsprechend besser bezahlte MTA's (Medizinisch technische Assistenten/-innen) ausgeben, seither darf eine angelernte Kraft die Screening-Mammographie machen, hier der Text dieser Verordnung. Zwar heißt es in der Überschrift "....Aufnahmen durch radiologische Fachkräfte." Im "Kleingedruckten" liest man, dass damit in der anfangs vorgesehenen Form Schluss ist. Im Screening gelten besondere Spielregeln, die den Einsatz von Kräften ohne optimale Ausbildung besonders gefährlich erscheinen lassen. Was steckt dahinter? In der Erstfassung der Screeningrichtlinien gab es noch die Hoffnung, dass diese "deutsche Anomalie" für das Screening nicht gelten würde, mittlerweile sind wir auch dort Entwicklungslandniveau. Dies ist nach meiner Einschätzung im Screening gefährlich, warum? Mit angelernten Kräften zu arbeiten ist bereits im normalen Tagesgeschäft einer Röntgenpraxis problematisch - solche Kräfte müssen besonders überwacht werden und immer einen Ansprechpartner zur Verfügung haben (in einigen wenigen europäischen Ländern sind unter solchen Bedingungen ähnliche Ausnahmen erlaubt, siehe obige Liste). Im Screening scheint diese Situation unkontrollierbar.
Dort müssen die nichtärztlichen Kräfte - ohne Arzt und im Regelfall
auch ohne sonstige Hilfe - völlig allein ihre Arbeit tun. Es ist sogar ausdrücklich
so vorgeschrieben, ein Arztkontakt mit der Frau durch den Arzt soll ja gerade
nicht stattfinden. Und diese auf sich gestellten Kräfte sollen dabei sogar
einen Teil sonst typisch ärztlicher Tätigkeit im Screening machen, nämlich
Indikationen stellen, entscheiden, ob eine Screeningmammographie überhaupt
gemacht werden darf. Die oben genannten MTA-Ersatz-Hilfskräfte sollen nun unter ständiger Aufsicht tätig sein. Das heißt nach oben genannter Richtlinie: "Mit ständiger Aufsicht und Verantwortung ist gemeint, dass der fachkundige Arzt in einem Zeitraum am Ort der Erstellung anwesend sein kann, der für ein korrigierendes Eingreifen ausreichend ist. Dieser Zeitraum ist von einzelnen obersten Landesgesundheitsbehörden mit 15 Minuten beschrieben worden, wobei als weitere Randbedingung festgelegt wurde, dass sich der Arzt auf jeden Fall in der Umgebung der Arztpraxis aufhalten muss und jederzeit erreichbar ist." Ob und wie das im Screening gewährleistet sein kann - es findet teils mobil in Bussen statt und muss organissatorisch von den Praxen der beteiligten Ärzte getrennt sein, dürfte zunächst das Geheimnis der verantwortlichen Ärzte sein. Im Einzelnen wird es bei einem Fehler schwer werden, nachzuweisen, dass die Anforderungen der Röntgenverordnung wirklich erfüllt waren. |
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