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www.Mammographiescreening.org |
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Hinweise zum Projekt
der Kassenärzlichen Bundesvereinigung
Deutschland |
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| Leider muss man auch damit rechnen: Eine Frau war bei der Screening-Mammographie. Das Ergebnis war erfreulich, unauffällig. Und dennoch - noch vor der nächsten Screening-Mammographie in zwei Jahren wird ein Brustkrebs entdeckt. Neben der Frage der Behandlung stellt sich vielleicht auch die: Ist etwas übersehen worden? Und von wem, denn es war ja alles anonym, kein Arzt zu sehen? Die Screening-Einheiten sind nach den Richtlinien verpflichtet, bei jeder Beurteilung festzuhalten, wer sie gemacht hat. Darüber hinaus wird für jede Region (Einzugsbereich von ca. einer Million Einwohner) ein Programmverantwortlicher Arzt benannt, der seinerseits dafür geradesteht, dass alles so gut wie vom System vorgesehen abläuft. Man spricht beim Screening nicht von übersehenen Krebsfällen, sondern vornehm von "Intervallkarzinomen", vielleicht, um vorzuspielen, so etwas wäre unvermeidlich, schicksalhaft. Häufig stimmt das, aber keineswegs immer. Bisher gingen einzelne Verfechter des Screening davon, dass die Verantwortung für Fehler die Allgemeinheit trägt, spricht, dass die Beteiligten nicht haften. Dieser auch nach Auffassung des Verfassers irrigen Meinung widerspricht ein im Deutschen Ärzteblatt erschienener Artikel: Christian Katzenmeier, Mammographiescreening -
Rechtsfragen weitgehend ungeklärt, Deutsches Ärzteblatt 103
(2006), Heft 16, S. A1054-1058 - hier der vollständige
Text als PDF-Datei. "Eine Aufklärung
der einzelnen Frau zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Entscheidung
ist unerlässlich, aber bislang nicht
eingelöst.... |