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www.Mammographiescreening.org |
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Hinweise zum Projekt
der Kassenärzlichen Bundesvereinigung
Deutschland |
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Es wurde nie viel darüber gesprochen. Aber es gibt schon seit vielen Jahren für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine Brustkrebsvorsorge. Ab dem 30. Lebensjahr hat jede Frau das Recht auf klinische Untersuchung (Abtasten durch den Arzt, Beratung, Anamneseerhebung) sowie Anleitung zur Selbstuntersuchung. Dies aber nicht flächendeckend als Screening mit Einladung, sondern nur, wenn es vom Arzt angesprochen oder von der Frau verlangt wird. Es handelt sich
um eine typische Individualvorsorge. Wenn der Arzt bei der Tastuntersuchung unsicher ist oder gar einen Verdacht hat, darf er weitere Untersuchungen (Mammographie, Ultraschall) veranlassen. Eine Vorsorgemammographie gibt es nur bei besonderen Risiken (z.B. familiäre Brustkrebsbelastung). Auch Kontrollen mittels Mammographie nach Brustkrebs werden bezahlt. Manche nennen auch das (Risiko-) Vorsorge, da eine Frau nach überlebtem Brustkrebs oft ohne weitere konkrete Verdachtsmomente zur Routinemammographie geschickt wird. |